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zu § 30 NÖ ROG 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Im Bebauungsplan sind für das Bauland festzulegen:

die Straßenfluchtlinien,die Bebauungsweise und

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