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zu § 152 BVergG 2018 (Höfler-Petrus)

Höfler-Petrus1. AuflJuni 2019

Partizipatorischen Organisationen vorbehaltene Dienstleistungsaufträge

 

(1) Der öffentliche Auftraggeber kann bei Verfahren zur Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang XVII vorsehen, dass nur partizipatorische Organisationen teilnehmen können.

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