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zu § 76 BVergG 2018 (Salamun)

Salamun1. LfgAugust 2020

M. Salamun

 

(1) Beim offenen Verfahren beträgt die vom öffentlichen Auftraggeber festzusetzende Angebotsfrist mindestens 20 Tage. Die Angebotsfrist beginnt mit der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung.

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