Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke der Bereitstellung von Flughäfen, Häfen und anderen Verkehrsendeinrichtungen für Beförderungsunternehmen im Luft-, See- oder Binnenschiffsverkehr.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: Oktober 2015