vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 34 BVergG (Holoubek/Holzinger)

Holoubek/Holzinger1. LfgMärz 2009

(1) Aufträge können im Wege des wettbewerblichen Dialoges vergeben werden, wenn

es sich um besonders komplexe Aufträge handelt und

die Vergabe im Wege eines offenen oder nicht offenen Verfahrens nach Ansicht des Auftraggebers nicht möglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte