Holoubek/Holzinger1. LfgMärz 2009
(1) Aufträge können im Wege des wettbewerblichen Dialoges vergeben werden, wenn
es sich um besonders komplexe Aufträge handelt und
die Vergabe im Wege eines offenen oder nicht offenen Verfahrens nach Ansicht des Auftraggebers nicht möglich ist.