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zu § 27 BVergG (Öhler/Schramm)

Öhler/Schramm1. LfgMärz 2009

2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich

 

Die Auftraggeber können bei der Vergabe von Aufträgen frei zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung wählen.

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