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zu § 2 Z 46 BVergG (Stickler/Zellhofer)

Stickler/Zellhofer2. LfgAugust 2012

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46. Widerrufserklärung (Widerruf) ist die an Unternehmer abgegebene Erklärung des Auftraggebers, ein Vergabeverfahren ohne Zuschlagserteilung bzw. ohne Ermittlung des oder der Gewinner(s) bzw. des oder der Teilnehmer(s) zu beenden.

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