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zu § 2 Z 5 BVergG (Gschweitl/Irnberger/Suttner)

Gschweitl/Irnberger/Suttner2. LfgAugust 2012

[…]

5. Angebotshauptteil ist jener Angebotsbestandteil, der zumindest folgende Angaben enthalten muss:

a) Name (Firma, Geschäftsbezeichnung) und Geschäftssitz des Bieters; bei Arbeitsgemeinschaften die Nennung eines zum Abschluss und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigten Vertreters unter Angabe seiner Adresse,

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