Vergleichsweise steinzeitlich geht es diesbezüglich bei den deutschen Gerichten zu. Es darf schon als ungewöhnlicher Ansatz bezeichnet werden, wenn ein Entscheider die Parteien bittet, Schriftsätze auch als Word-Dokument zur Verfügung gestellt zu erhalten, um Passagen im Urteil verwenden zu können; nicht selten hat dies das Stellen von Befangenheitsanträgen durch diejenige Partei zur Folge, deren Gedanken nicht als derart wertvoll angesehen werden, vom Gericht in dieser Form erbeten zu werden. Inwieweit sich hieran durch das beA etwas ändert, wird sich zeigen; die begrenzten staatlichen Ressourcen lassen diesbezüglich große Zweifel aufkommen.
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