Anlegerreklamationen
Datenverarbeitung
Anlegervertreter haben im Bereich kapitalanlagerechtlicher Massenverfahren zunächst einmal mit der möglichst umfangreichen Gewinnung von Einzelmandaten und der insoweit im Nachgang erforderlichen Datenverarbeitung zu kämpfen. Dabei kommt diesen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entgegen, welche zur Herausgabe von Anlegeradressdaten ergangen ist.10 Auch nur ein einziger Mandant ermöglicht es somit Anlegervertretern, Zugangswege zu Mitgeschädigten zu finden, um auf diesem Wege Fallzahlen vorgeblich geschädigter Anleger zu generieren, welche zum einen den erheblichen Aufwand des Lostretens einer Anlegerreklamationswelle wirtschaftlich rechtfertigen, zum anderen Druck auf die in Anspruch Genommenen ausüben. Bei der insoweit erforderlichen Mandanten- und Aktenanlage wird die technische Entwicklung ebenso unersetzlich sein wie in der standardisierten Kommunikation mit den jeweiligen Mandanten, ggf. geordnet nach Fallgruppen.