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2. Informationsaustausch im Rahmen der Due Diligence

Grub/Krispenz3. AuflMärz 2019

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Mit einer Neuausrichtung der Due Diligence geht eine weitere Veränderung bei der Strukturierung des Due-Diligence-Prozesses einher: Während in der Vergangenheit eine klare Strukturierung und zeitliche Abfolge zwischen der Bewertung mit einem verbindlichen Angebot und der Due Diligence existierte, wird diese klare Abfolge bei M&A-Transaktionen im Umfeld der Digitalisierung verwischt. Bei einer klassischen M&A-Transaktion erfolgen eine Bewertung des Targets und eine erste Kaufpreisindikation noch vor einer vertieften Due-Diligence-Prüfung. Die Käufer können auf Grundlage der

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finanzwirtschaftlichen Basisinformationen erste Aussagen über die Ertragskraft des Zielunternehmens treffen und ihre vorläufige Bewertung hierauf stützen. Die Verkäufer gewähren den potenziellen Käufern erst dann Zugang zu den sensiblen Due-Diligence-Unterlagen und Informationen, wenn anhand der ersten Kaufpreisindikation feststeht, dass der potenzielle Käufer ein ernstzunehmender Bieter ist.

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