Mit einer Neuausrichtung der Due Diligence geht eine weitere Veränderung bei der Strukturierung des Due-Diligence-Prozesses einher: Während in der Vergangenheit eine klare Strukturierung und zeitliche Abfolge zwischen der Bewertung mit einem verbindlichen Angebot und der Due Diligence existierte, wird diese klare Abfolge bei M&A-Transaktionen im Umfeld der Digitalisierung verwischt. Bei einer klassischen M&A-Transaktion erfolgen eine Bewertung des Targets und eine erste Kaufpreisindikation noch vor einer vertieften Due-Diligence-Prüfung. Die Käufer können auf Grundlage der finanzwirtschaftlichen Basisinformationen erste Aussagen über die Ertragskraft des Zielunternehmens treffen und ihre vorläufige Bewertung hierauf stützen. Die Verkäufer gewähren den potenziellen Käufern erst dann Zugang zu den sensiblen Due-Diligence-Unterlagen und Informationen, wenn anhand der ersten Kaufpreisindikation feststeht, dass der potenzielle Käufer ein ernstzunehmender Bieter ist.
Seite 226
