vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Was passiert nun mit einem Vereinssteuerakt im Finanzamt?

Wakounig6. AuflJuli 2024

Für die steuerliche Bearbeitung solcher, mitunter äußerst komplexer, Vereinsfälle, ist in der Abgabenbehörde, in der Regel im FAÖ, die sogenannte betriebliche Veranlagung zuständig.

Die betriebliche Veranlagung ressortiert im FAÖ zum Bereich für Klein und Mittelbetriebe – dieser Bereich wird innerhalb der Finanz auch als KMU bezeichnet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!