1.1. Allgemeines
Abgabenbehörden, dazu gehören auch die Finanzämter, sind jene Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden, welche mit der Erhebung (was unter Abgabenerhebung verstanden wird, siehe im Nachfolgenden) der in den gesetzlichen Anwendungsbereich fallenden Abgaben und Beiträge betraut sind. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in § 49 der Bundesabgabenordnung (abgekürzt als BAO).

