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Vom privaten zum öffentlichen Eigentum

Brunnbauer1. AuflApril 2022

Die Grünanlage war ab 30. September 1888 für alle zugänglich. Doch der Parkverein kämpfte mit finanziellen Herausforderungen, da für Herstellungs- und Instandhaltungskosten das gesamte durch Spenden und Zuschüsse aufgebrachte Kapital verbraucht worden war. Der Verein hatte erst begonnen, die Grunderwerbskosten an Jacob Gerlach und Ferdinand Oberwimmer, zwei Darlehen der Gemeinde-Sparcasse in Währing und verschiedene andere Verbindlichkeiten zurückzuzahlen, und hatte insgesamt fast 80.000 Gulden Schulden.2828Schweitzer 1968 (wie Anm. 20), S. 312. In dieser Situation ergab sich mit der kommunalpolitischen Veränderung, nämlich der Eingemeindung der Vororte nach Wien (Beschluss 19. Dezember 1890, Vollzug 1. Jänner 1892), die Möglichkeit, den Türkenschanzpark der Gemeinde Wien zu übertragen. Für den Park waren neben vielen unentgeltlichen und ehrenamtlichen Leistungen über die Jahre in Summe etwa 180.000 Gulden – vor allem von privater Seite – aufgebracht und investiert worden. Die Gemeinde Wien übernahm mit Gemeinderatsbeschluss vom 25. Oktober 1892 den Park und entschuldete im Gegenzug den Parkverein von seinen Verbindlichkeiten von knapp 80.000 Gulden exklusive bis dato angefallener Zinsen. Sie erwarb auch zwei für den Park zur Verfügung gestellte Pachtgrundstücke für knapp 10.000 Gulden. In Folge hatte die Gemeinde Wien für die Pflege des Parks und die Kosten für die Erneuerung bzw. Ergänzung der Infrastruktur aufzukommen.2929Der Antrag zum Kauf des Parks (samt Textvorschlag für den Vertrag), eingebracht vom Wiener Stadtrat Heinrich Billing von Gemmen in der Sitzung des Wiener Stadtrats am 13. September 1892 (Amtsblatt der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Nr. 74, 20. September 1892, S. 2273 f.), wurde vom Wiener Gemeinderat in der Sitzung am 25. Oktober 1892 angenommen (Amtsblatt der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Nr. 85, 28. Oktober 1892, S. 2620). Bei der Generalversammlung des Parkvereins am 13.-November 1892 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, „dem löblichen Gemeinderathe den tiefgefühlten Dank der General-Versammlung für diese Entschließung sowohl im Protocolle Ausdruck zu verleihen, als auch im schriftlichen Wege anher gelangen zu lassen.“ (Brief des Exekutivkomitees an den Wiener Gemeinderat, zitiert in: Amtsblatt der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Nr. 95, 2. Dezember 1892, S. 2864). Nachdem der

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Verein einerseits die Errichtung des Parks abgeschlossen und somit den Vereinszweck erfüllt, andererseits die weitere Verantwortung dafür der Gemeinde Wien übertragen hatte, löste er sich bei der elften ordentlichen Generalversammlung am 25. Juni 1893 freiwillig auf.3030Wiener Zeitung, 9. Juni 1893, S. 10; Die Presse, 26. Juni 1893, S. 1; Wiener Zeitung (Wiener Abendblatt), 26. Juni 1893, S. 2; Wiener Zeitung, 28. Juni 1893, S. 11. Die Kauf- und Verkaufsverträge stammen aus dem Dezember 1892. Siehe dazu den Grundbucheintrag für ein nicht mehr existierendes Gebäude im Park (Archiv Bezirksgericht Döbling, Grundbuch der Katastralgemeinde Währing, Band 23, EZ 2236, S. 20 bzw. Band 45, EZ 2236, S. 279).

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