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Die Cottage-Bewohner einst und jetzt

Brunnbauer1. AuflApril 2022

Im § 4 der Statuten für den Wiener Cottage-Verein vom 15. März 1872 sind die Vereinsmitglieder definiert, die „zum Eintritt in den Cottage-Verein berechtigt sind:

active und pensionierte Hof- und Staatsbeamte, Landes- und Gemeindebeamte, endlich Beamte öffentlicher Anstalten und Institute, sowie deren Witwen,

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