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Die Verpflichtung des Wiener Cottage Vereins

Brunnbauer1. AuflApril 2022

Letztlich geht es bei der Cottage-Servitut aber immer um die ursprüngliche Verpflichtung des Wiener Cottage Vereins als Verkäufer und „Dominus Litis“2929Vertragspartei, Geschäftsherr, hauptverantwortlicher Organisator. der Cottage-Anlage gegenüber allen Liegenschaftseigentümern, den zugesagten Charakter eines gesamthaft geplanten Gartenstadtviertels mit allen Konzeptdetails nachhaltig sicherzustellen. Diese Verpflichtung zur Durchsetzung der Erhaltung des Charakters wurde in der ersten Entwicklungsphase an die Nachbar-Grundeigentümer im weiteren Sinn überbunden, mit der Auflage, dass diese die Verantwortung dafür auch an ihre Nachfolger als Grundeigentümer weitergeben. Denn gesundes Wohnen in einer durchgrünten Umgebung mit frischer Luft, in einem Ein- oder Zweifamilienhaus mit Garten, war ja der wesentliche Grund für die Schaffung des Wiener Cottage einerseits, und der Beteiligung der Liegenschaftseigentümer an der Entwicklung der Anlage durch Bau eines Eigenheims andererseits. Mit einer heute von den Behörden – leider teilweise wohlwollend – tolerierten, unkontrollierten baulichen Überfrachtung sowie Verbauung und Grundversiegelung wird dieser Charakter zerstört. Gegen solche Entwicklungen wäre von jedem längerfristig denkenden, verantwortungsbewussten Cottage-Bewohner im eigenen Interesse aufzutreten. Es liegt im Aufgabenbereich und in der Verantwortung des Cottage Vereins, solche Aktivitäten für die Bewohner zu koordinieren und zusammen mit diesen umzusetzen.

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