Leistungsart
§ 1. Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto;Leistungsart
§ 1. Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto;