Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen einem besonderen Steuersatz von 25 % oder von 27,5 %. Sie sind bei der Berechnung der Einkommensteuer des Stpfl weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung anzuwenden ist. Seite 79

