vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VII.4. Obliegenheit zur Schadensminderung

Fischer1. AuflOktober 2021

VII.4. Obliegenheit zur Schadensminderung

Um ein Ausufern von Haftungsansprüchen zu verhindern, trägt die durch eine Pflichtverletzung geschädigte Partei eine Mitverantwortung zur Geringhaltung des Schadens. Wie bei der Untersuchungs- bzw Rügeobliegenheit besteht keine Rechtspflicht, sondern lediglich eine Obliegenheit, deren Verletzung zu Rechtsnachteilen für die geschädigte Partei führen kann.

Seite 247

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!