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VI.6. Beweislast und Verjährung

Fischer1. AuflOktober 2021

VI.6. Beweislast und Verjährung

VI.6.1. Beweislast

Die Frage der Beweislast fällt zwar in den Anwendungsbereich des Übereinkommens, wird von diesem aber nicht geregelt. Es liegt somit eine Lücke vor, die durch einen Rückgriff auf generelle, sich aus allgemeinen Grundsätzen des Übereinkommens ergebende Beweislastregeln zu schließen ist.11771177 Fountoulakis in Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter (2019) Art 45 Rn 9; Schnyder/Straub in Honsell (2010) Art 45 Rn 68.

Generell lässt sich Folgendes festhalten:

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