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17. Produkthaftungsgesetz (Hellbert)

Hellbert2. AuflMai 2020

17.1. Allgemeines

Das österreichische Produkthaftungsgesetz (PHG)11Bundesgesetz vom 21. 1. 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaftungsgesetz - PHG) BGBl 1988/99, zuletzt geändert durch BGBl I 2001/98. regelt den verschuldensunabhängigen Ersatz von Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit eines Produkts verursacht werden. Es trat am 1. 7. 1988 in Kraft und wurde später an die RL 85/374/EWG 22Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. 7. 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte, ABl L 1985/210, 29, idF Richtlinie 1999/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. 5. 1999 zur Änderung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte, ABl L 1999/141, 20., die sogenannte Produkthaftungsrichtlinie, angepasst. Das Konzept der Produzentenhaftung33Hellbert, Produkthaftung bei nationalen und internationalen Verträgen 18./Produkthaftung hat sich sehr zögerlich in Österreich entwickelt. Die erste ausführlich dogmatisch begründete Entscheidung zur Bejahung einer Produzentenhaftung stammt aus dem Jahre 197644OGH 4. 2. 1976, 1 Ob 190/175. (im Jahre 1908 wurde diese noch vom OGH verneint).

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