17.1. Allgemeines
Das österreichische Produkthaftungsgesetz (PHG)1 regelt den verschuldensunabhängigen Ersatz von Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit eines Produkts verursacht werden. Es trat am 1. 7. 1988 in Kraft und wurde später an die RL 85/374/EWG 2, die sogenannte Produkthaftungsrichtlinie, angepasst. Das Konzept der Produzentenhaftung3/Produkthaftung hat sich sehr zögerlich in Österreich entwickelt. Die erste ausführlich dogmatisch begründete Entscheidung zur Bejahung einer Produzentenhaftung stammt aus dem Jahre 19764 (im Jahre 1908 wurde diese noch vom OGH verneint).

