1. Beispiel und Frage:
Die A-GmbH nimmt am 1. 3. 2019 ein Darlehen iHv MEUR 1 auf, das am 28. 2. 2028 endfällig zurückzuzahlen ist. Die Zinsen für das Darlehen wurden fix vereinbart, wobei für die Zinsperiode 1. 3. 2019 bis 28. 2. 2020 ein Zinssatz von 1 % vereinbart wird, für die Folgeperiode 2 %, für die dritte Periode 3 % usw. Die Zinsenzahlung ist stets zum Ende der Zinsperiode fällig, somit regelmäßig am 28. 2. 2020 usw. Aus dem Darlehensvertrag ergibt sich somit (annahmegemäß) ein effektiver Durchschnittszinssatz von 5 %.

