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J 7 – Passivierung von rechtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallenden Zinsen (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Die A-GmbH nimmt am 1. 3. 2019 ein Darlehen iHv MEUR 1 auf, das am 28. 2. 2028 endfällig zurückzuzahlen ist. Die Zinsen für das Darlehen wurden fix vereinbart, wobei für die Zinsperiode 1. 3. 2019 bis 28. 2. 2020 ein Zinssatz von 1 % vereinbart wird, für die Folgeperiode 2 %, für die dritte Periode 3 % usw. Die Zinsenzahlung ist stets zum Ende der Zinsperiode fällig, somit regelmäßig am 28. 2. 2020 usw. Aus dem Darlehensvertrag ergibt sich somit (annahmegemäß) ein effektiver Durchschnittszinssatz von 5 %.

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