1. Beispiel und Frage:
Die X-GmbH hat eine Fremdwährungsverbindlichkeit in Schweizer Franken iHv TEUR 100. Aufgrund einer Veränderung von Wechselkursen wird die Fremdwährungsverbindlichkeit in US-Dollar umgeschichtet, der äquivalente Wert in TEUR beträgt nunmehr 80.
Fraglich ist, ob die Wechselkursdifferenz erfolgswirksam zu erfassen ist.

