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I.v. 20 – Die Bildung und Auflösung von Gewährleistungs- und Prozesskostenrückstellungen (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Unternehmer U wird im Jahr 2017 vom Kunden K aufgrund einer angeblich mangelhaften Lieferung auf Gewährleistung und Schadenersatz verklagt. Aufgrund der Umstände geht das Unternehmen davon aus, dass die Ansprüche nicht gänzlich von der Hand zu weisen sind, weshalb im Jahresabschluss 2017 eine Rückstellung für Gewährleistung und Schadenersatz sowie die zu erwartenden Prozesskosten gebildet wird. Anfang 2019 ergeht das erstinstanzliche Urteil, das die Unbegründetheit der Klage des K feststellt. K beruft gegen dieses Urteil. Das letztinstanzliche Urteil ergeht Anfang 2020 und stellt wiederum die Unbegründetheit der Klage des K fest.

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