1. Beispiel und Frage:
Ein Unternehmer erwirbt einen Computer zum Zwecke des Verkaufs im Dezember 2019. Im März 2020 entnimmt er diesen Computer dem Lager und verwendet ihn fortan im Rahmen seines Unternehmens.
Fraglich ist, welche bilanzsteuerlichen Konsequenzen sich aus diesem Sachverhalt ergeben.

