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RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz)

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist ein Bundesgesetz, das den Kostenersatz in zivilgerichtlichen Verfahren, schiedsgerichtlichen Verfahren sowie der Vertretung im Rahmen einer Privatanklage oder von Privatbeteiligten im Strafverfahren regelt.

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