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Organstrafverfügung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Mit einer Organstrafverfügung, die auch als Organstrafmandat bezeichnet wird und die kein Bescheid ist, erledigt die Verwaltungsstrafbehörde geringfügige Verwaltungsstraffälle (wie Parkvergehen). Die Organstrafverfügung ist in § 50 VStG geregelt.

Voraussetzungen:

Ermächtigung der zur Strafverfolgung in erster Instanz zuständigen Behörde an besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht,

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