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Kammerbeitrag

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Der Kammerbeitrag für Rechtsanwälte ist in der (idR) jährlich zu beschließenden → Beitragsordnung (zu unterscheiden von der → Umlagenordnung) geregelt.

Der Kammerbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Kanzleiabgabe

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