vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtsbesetzung Zivilverfahren

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Die Gerichtsbarkeit wird durch Einzelrichter oder durch Senate ausgeübt (§§ 5 ff JN).

1. Instanz: Bei den Bezirksgerichten entscheiden stets Einzelrichter, bei den Gerichtshöfen erster Instanz in der Regel Einzelrichter. Ausnahmsweise entscheidet der Senat in folgenden Fällen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!