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Beweisantrag

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

a) Zivilverfahren Mangels Untersuchungsgrundsatz (im Rahmen dessen die Beweise von Amts wegen aufzunehmen wären) erfolgt im Zivilprozess die Beweisaufnahme grundsätzlich aufgrund eines Beweisanbots einer Partei.

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