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Beschwerde an den EGMR

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Gem Art 34 EMRK kann jede natürliche Person, nichtstaatliche Organisation oder Personengruppe, die sich durch (in diesem Fall) die Republik Österreich in einem der in der EMRK oder deren Protokollen anerkannten Recht verletzt sieht, an den EGMR eine Beschwerde einbringen.

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