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Befangenheitsablehnung Richter Zivilverfahren

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Ein Richter kann gem § 19 JN in bürgerlichen Rechtssachen abgelehnt werden, weil

er im gegebenen Falle nach dem Gesetz von der Ausübung richterlicher Geschäfte ausgeschlossen ist (§ 20 JN);ein zureichender Grund vorliegt, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen.

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