Kapitalabfluss-Meldegesetz BGBl I Nr 116/2015 vom 14.8.2015
Kapitalabfluss-Meldegesetz BGBl I Nr 116/2015 vom 14.8.2015
Das Kapitalabfluss-Meldegesetz soll der Finanzverwaltung die Möglichkeit geben, Kapitalflüsse zu entdecken und steuerlich zu verwerten. In der Regierungsvorlage war nur die Meldepflicht für Kapitalabflüsse vorgesehen. Im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen wurde aber mit Abänderungsantrag eine temporäre Meldepflicht für bestimmte Zuflüsse in das Gesetz aufgenommen. Betroffen sind jene „Abschleicher“ aus der Schweiz und Liechtenstein, die ihr Geld „kalt repatriiert“, also ohne entsprechende Versteuerung nach Österreich zurückgebracht haben.
