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A. Die Rolle des Vorsitzenden in der Hv

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

§ 254

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Die Rolle des Vorsitzenden (Einzelrichters, Bezirksrichters; idF stets Vorsitzender genannt) in der Hauptverhandlung wird grundlegend – fast programmatisch – in §§ 232 f bzw § 254

Seite 485

geregelt. Diese (keineswegs taxativ aufgezählten) Punkte sollen hier einleitend vorangestellt werden:

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