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2.13.5. Ausnahmen von der starren Lohnzahlungszeitraum-Identität

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Die Gegenüberstellung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts mit dem tatsächlich gewährten Entgelt („Soll/Ist-Vergleich“) bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut auf den Lohnzahlungszeitraum (siehe 63 ff). Die Lohndumpingbeurteilung hat daher grundsätzlich isoliert zu erfolgen, und zwar

für laufende Bezüge → pro Kalendermonat und

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