Sachverhalt:
Bernhard Baumann bezieht als Lehrer am Gymnasium in St. Pölten (Deutsch, Geschichte) einen Gehalt iHv 38.000,- (KZ 245 des Lohnzettels). In seiner Arbeitnehmerveranlagung für 2015 beantragt er folgende Werbungskosten:
1. Computer:
Im August hat sich Bernhard einen Laptop um 780,- (inkl USt) und einen Drucker um 240,- (inkl USt) gekauft. Die monatlichen Gebühren (ab August) für den Internetanschluss betragen 25,-. Der Computer wird für die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden und Internetrecherchen verwendet. Eine Aufteilung in privat und beruflich wurde nicht vorgenommen.

