Das Programm „Justiz“ verfolgt die allgemeine Zielsetzung, zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, der sich auf gegenseitige Anerkennung und gegenseitiges Vertrauen stützt, beizutragen. Es soll die wirksame Anwendung der EU-Vorschriften im Bereich der Zivil- und Strafjustiz sicherstellen und Bürgern und Unternehmen in Europa die Durchsetzung ihrer Rechte bei grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten erleichtern. Auch die justiziellen Aspekte der Bekämpfung von Drogenmissbrauch bilden einen Bestandteil des Programms.