Dem EuGH lagen im Jahr 2014 neuerliche Klagen Spaniens gegen die Errichtung und Durchführung eines einheitlichen Patents (sog „Europäisches Patent“ oder kurz „EU-Patent“) vor. Folgt der Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot,121 so ist für 2015 mit einer Abweisung zu rechnen. Die eingeschränkte Sprachenwahl würde die Übersetzungskosten erheblich senken und dem Grundsatz der Rechtssicherheit besser entsprechen als eine behäbige Gleichwertigkeit aller Sprachen.
