I. Entstehung der Norm
Bereits Anfang des Jahres 2019 trat die MSchG-Novelle 20191 in Kraft. Mit dieser wurde, in einem zweiten Schritt, die neue Marken-RL2 umgesetzt. Die Seite 273 Novelle führte eine ganze Reihe neuer Normen in das MSchG ein, darunter auch neue Möglichkeiten, mit Löschungsanträgen gegen bestehende Marken vorzugehen. Eine dieser Möglichkeiten findet sich im neu eingefügten § 32b MSchG. Dieser lautet wie folgt:
