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Neues zur Unionsmarke aus Alicante und Luxemburg: Zur Schutzfähigkeit reiner Bildzeichen beim EUIPO – Grenzfälle (Schramek**Der Verfasser dieses Buchabschnittes ist Markenprüfer des EUIPO und legt Wert darauf, festzuhalten, hier nur seine persönliche Auffassung zu vertreten.)

Schramek1. AuflOktober 2021

I. Einleitung

Wieder widmet sich der Beitrag dem Thema der Schützwürdigkeit aus Sicht des Insiders. In die Tiefe gehend wird dieses Mal die Frage der Unterscheidungskraft reiner Bildmarken behandelt. Vor ein paar Jahren wurde innerhalb der Hauptabteilung „Kerngeschäft“, die die Aufgaben der Prüfungsabteilung wahrnimmt, eine Gruppe von Kolleg*innen mit der Prüfung aller Fälle absoluter Schutzhindernisse von Unionsmarkenanmeldungen beauftragt. Diese Prüfer*innen bilden das Team „Initial Central Examination“, kurz „ICE“. Die meisten der in diesem Abschnitt behandelten Fälle waren Zweifelsfälle bzw Grenzfälle. Bildzeichen sind schwieriger zu recherchieren. Es wurde vorliegend der Versuch unternommen, die Zeichen nach Gruppen aufzuteilen. Die Untersuchung

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der Fälle wirft damit Licht auf die Einstufung der Schutzfähigkeit von Bildmarken. Es handelt sich dabei ausschließlich um Entscheidungen der ersten Instanz, außer anders angegeben. Grundsätzlich wäre es in dem einen oder anderen Fall möglich, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch ein anderer Verfahrensausgang denkbar gewesen wäre, etwa falls ein Nichtigkeitsverfahren angestrengt wurde.

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