vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.12.5.1.3. Keine Begründungspflicht bei der Wahl des Verhandlungsverfahrens im Oberschwellenbereich

Stempkowski/Holzinger4. AuflDezember 2015

1783
§ 36 BVergG, der im klassischen Bereich den öffentlichen Auftraggeber dazu anhält, im Fall der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens die Gründe dafür schriftlich festzuhalten, findet keine Entsprechung im Sektorenbereich. Ungeachtet dessen empfiehlt es sich, die Gründe für die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb (ein Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb kann ohnehin jederzeit zulässigerweise gewählt werden) schriftlich festzuhalten, um die Gründe für die Wahl in einem allfälligen Nachprüfungsverfahren besser darlegen zu können. Insgesamt sind die Dokumentationspflichten im Sektorenbereich gegenüber jenen, die öffentliche Auftraggeber im klassischen Bereich treffen, erheblich reduziert (siehe dazu unten Punkt 3.12.9.9.).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!