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3.4.5.1. Formen der Gesamt- und Teilvergabe

Schiefer/Berger4. AuflDezember 2015

Gesamt- und Teilvergabe

Gesamtvergabe

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Die wohl bekannteste Form einer Gesamtvergabe ist die sogenannte Generalunternehmerausschreibung. Der Generalunternehmer verpflichtet sich dabei zur Erfüllung eines komplexen Leistungsbildes nach einer bereits vorliegenden Planung und gibt idR Teile der Gesamtleistung im Innenverhältnis an Subunternehmer weiter.25302530Zum Begriff des Generalunternehmers vgl Karasek, ÖNORM B 21102 (2009) Rz 728 und Wiener/Rindler in Pflaum/Karlberger/Wiener/Opetnik/Rindler, Handbuch des Ziviltechnikerrechts (2007) 2. Darüber hinaus werden größere Bauvorhaben häufig auch im Wege sogenannter Totalunternehmeraufträge ausgeschrieben. Dabei wird ein Totalunternehmer mit der Planung und zugleich mit der baulichen Ausführung beauftragt.25312531Vgl § 4 Abs 1 Z 1 BVergG, der unter anderem die „gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang I genannten Tätigkeit“ als Bauauftrag definiert (siehe dazu Punkt 2.2.1.1.). Auch bei dieser Form der Gesamtvergabe sind Subvergaben in der Praxis durchaus üblich und liegen bis zu einem gewissen Grad auch in der Natur der Sache.

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