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22.3. Gemeinnützige Stiftungen (Hosp)

Hosp3. AuflApril 2022

22/5b
Stiftungen, welche gemeinnützige Zwecke verfolgen, können in Liechtenstein von einer persönlichen Befreiung oder von einer (teilweisen) sachlichen Befreiung profitieren. Beide Arten der Steuerbefreiung werden lediglich auf Antrag gewährt.

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