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20.1. Allgemeines (Hosp)

Hosp3. AuflApril 2022

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Allgemein versteht man unter Stiftungsorganisation die Zuweisung der verschiedenen Aufgaben an dafür funktional vorgesehene Organisationseinheiten innerhalb einer Stiftung.18971897Vgl Riemer in Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht, Art 83 ZGB Rn 3. Das Stiftungsrecht in Liechtenstein kennt nur wenige zwingende Vorgaben zur Organisationsstruktur, welche nachstehend erläutert werden. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens gilt auch in organisatorischer Hinsicht das Primat des Stifterwillens. Dem Stifter steht es beispielsweise frei, eine privatnützige Stiftung nur mit einem Handlungsorgan auszustatten oder eine mehrgliedrige Organisation vorzusehen.18981898Vgl Jakob, Die liechtensteinische Stiftung, 125.

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