Als Mitglieder des Stiftungsvorstands kommen ausschließlich natürliche Personen in Betracht. Für die Bestellung zum Mitglied des Stiftungsvorstands ist außerdem volle Geschäftsfähigkeit zu fordern. Darüber hinaus können in der Stiftungserklärung weitere Anforderungen an ein Mandat als Stiftungsvorstand geknüpft werden.
