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1.6. Arten der Privatstiftung (Ludwig)

Ludwig3. AuflApril 2022

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Grundsätzlich gibt es aus stiftungsrechtlicher Sicht nur eine Form der Privatstiftung. Die Bestimmungen des PSG sind auf sämtliche Privatstiftungen anwendbar.4848 N. Arnold, PSG-Kommentar4, Einl Rz 9. Abweichungen sind nur dort zulässig, wo der Gesetzgeber sie ermöglicht oder (in Ausnahmefällen) vorschreibt (so gibt es etwa Sonderbestimmungen nach formwechselnder Umwandlung von Sparkassen oder Versicherungsvereinen).

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