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KVG § 5 Abs 1

Scherff60. AuflDezember 2012

1768
Gesellschaftssteuerpflicht für die Begebung von Partizipationskapital

UFS Wien 30.12.2011 RV/2608-W/10
Renner Bernhard, ZUS 2012/15, 37

1769
Gesellschaftssteuerbefreiung nach dem NeuFöG beschränkt sich auf Gründungseinlagen; kurze Zeit später erfolgende Beteiligung durch Aktiengesellschaft keine Neugründung, sondern Erwerb einer gewinnbeteiligten Forderung

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