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GebG § 19 Abs 2

Scherff60. AuflDezember 2012

1617
Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte: Wann sind Hauptgeschäft und Sicherungsgeschäft/Erfüllungsgeschäft in einer Urkunde abgeschlossen?

UFS Innsbruck 17.08.2011 RV/0914-I/10
Bavenek-Weber Hedwig, UFSjournal 1/2012, 34

1618
Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte im Gebührengesetz

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