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EStG 1988 § 95 Abs 2 Z 2

Scherff60. AuflDezember 2012

949
KESt-neu ab 1.4.2012 bestätigt: Aufhebung von § 95 Abs 2 Z 2 EStG wegen zu kurzer Vorlaufzeit für die neue KESt-Abzugsverpflichtung der Banken, gegen die im Übrigen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen

VfGH 16.06.2011 G 18/11-14
ÖStZB 2012/240, 466
SWK 3/2012, 235

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