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EStG 1988 § 34 Abs 8

Scherff60. AuflDezember 2012

834
Auswärtige Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung: Voraussetzungen, Einzugsbereich des Wohnortes

Klinglmair Clemens, FJ 144/2012

835
Auswärtige Berufsausbildung bei der Art nach vergleichbarer Studienmöglichkeit am Wohnort, wenn auch mit unterschiedlichen Studienschwerpunkten - kein Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastung

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